Einlagensicherung
Für gewöhnlich läuft eine Geldanlage bei einer Bank nach einem einfachen Muster ab:
Der Sparer leiht dem Kreditinstitut einen gewissen Betrag, meist indem er auf ein Konto einzahlt. Dort wird das Geld verzinst und kann jederzeit oder gegebenenfalls nur zu bestimmten Zeitpunkten, wieder abgehoben werden. Was passiert aber, wenn die Bank in der Zwischenzeit Liquiditätsprobleme bekommt oder gar Insolvenz anmelden muss? Wie sicher sind die Spareinlagen? Diese Fragen beschäftigen gerade in der Finanz- und Wirtschaftskrise der letzten Jahre immer mehr Sparer, da spektakuläre Pleiten wie bei der amerikanischen Investmentbank „Lehman Brothers“ dieses lang vergessene Thema wieder ins Interesse der Öffentlichkeit rückten. Die Banken werben plötzlich massiv mit der Sicherheit der von Ihnen angebotenen Anlageprodukte, oft fällt dabei das Wort „Einlagensicherung“.
Zur Absicherung der Spareinlagen existieren unterschiedliche Fonds und Garantien, die im Folgenden erläutert werden. Manche sind gesetzlich vorgeschrieben, andere beruhen auf freiwilliger Basis. Nach bedeutenden Bankenpleiten in der Geschichte wurden die jeweiligen gesetzlichen Regelungen immer weiter verschärft, so dass es heute eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften zu diesem Thema gibt.
Eins sei vorab gesagt: Spareinlagen in Form von Sparbüchern, Tagesgeld, Festgeld etc. sind in den meisten Ländern der Welt und bei der überwiegenden Anzahl der Banken so sicher, wie keine andere Anlageform. Trotzdem bietet Ihnen ein guter Kontovergleich auch immer Informationen über die Einlagensicherungshöhe der verschiedenen Banken.
1. Eigenkapitalvorschriften
Der Beste Schutz für die Spareinlagen ist die Vermeidung einer Insolvenz. Um das Insolvenzrisiko zu senken, existieren diverse Vorschriften im Kreditwesensgesetz und Eigenkapitalvorschriften aus der Solvabilitätsverordnung. Die Banken müssen ein Mindestmaß an Eigenkapital vorweisen können um bei wirtschaftlichen Problemen auf eben dieses zurückgreifen zu können um beispielsweise die Spareinlagen der Kunden zurück zu zahlen. Sollte eine Bank trotzdem in Schwierigkeiten geraten, greifen die nächsten Stufen der Einlagensicherung.
2. Gesetzliche Einlagensicherungen
In Deutschland wird die gesetzliche Einlagensicherung im „Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG)“ geregelt. Dies schreibt den Banken vor, auf welche Art und Weise und in welcher Höhe sie ihren Kunden die Sicherheit der Spareinlagen garantieren müssen. Die meisten in Deutschland operierenden Banken unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung, allerdings bestehen Ausnahmen für Banken mit Sitz im Ausland ohne eigene deutsche Gesellschaft. Die Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, über ihre Sicherungsmaßnahmen zu informieren, so dass diese für den Verbraucher erkennbar sind.
Der Entschädigungsfall wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt. Tritt dieser ein, sind die Einlagen der Kunden derzeit bis zu einer Höhe von 50.000 € komplett abgesichert, ab Oktober 2010 steigt diese Summe auf 100.000 €. Auch hat die Bundesregierung im Rahmen der Finanzkrise angekündigt, die Einlagen unbegrenzt zu garantieren. Allerdings handelt es sich dabei lediglich um eine politische Absichtserklärung, eine gesetzliche Umsetzung ist bisher nicht erfolgt. Lediglich bei den Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken sowie den Sparkassen ist eine unbegrenzte Sicherung garantiert. Diese unbegrenzte Sicherung ist zwar im Grunde freiwillig, da die Banken aus diesen Gruppen sich allerdings in öffentlicher Trägerschaft befinden oder Sonderformen wie Genossenschaften darstellen, werden sie hier gelistet.
2.1 Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)
Beteiligt sind hier alle deutschen Banken in privater Rechtsform, dazu gehören Großbanken wie die „Deutsche Bank“, „Postbank“ etc.
Alle Mitglieder des EdB finden Sie hier: Liste der EdB zugewiesenen Institute
Die EdB garantiert im Entschädigungsfall 50.000 €, ab Oktober 2010 sogar 100.000 € in voller Höhe.
2.2 Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe
Die deutschen Sparkassen sind eigenen Sicherungsfonds angeschlossen, deren Haftung für die Verluste im Insolvenzfall weit großzügiger ist. Das System besteht aus drei Säulen:
- 11 Sparkassenstützungsfonds der Sparkassen- und Giroverbände
- Sicherungsfonds der Landesbausparkassen
- Sicherungsreserve der Landesbanken
Weitergehend Informationen finden Sie hier: Informationen zum Haftungsverbund
Die Spareinlagen der Sparkassen sind zurzeit in voller Höhe und unbegrenzt abgesichert.
2.3 Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Hier sind alle Banken des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken vertreten. Bekannte Vertreter sind die Volksbanken, Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken und kirchliche Kreditgenossenschaften.
Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen zur BVR
Auch hier sind die Spareinlagen in voller Höhe und unbegrenzt abgesichert.
3. Freiwillige Einlagensicherungen
In Deutschland besteht die freiwillige Einlagensicherung im Wesentlichen aus dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Durch diesen Fonds ist das Guthaben jedes Kunden bei den angeschlossenen Banken bis zu einer Höhe von 30% des maßgeblich haftenden Eigenkapitals vollständig gesichert. Da diese Summe oft viele Millionen oder gar Milliarden Euro beträgt, bedeutet dies für die meisten Anleger einen vollständigen Schutz Ihrer Einlagen. Beträgt das haftenden Eigenkapital beispielsweise 100 Mio. €, garantiert der Fonds für jeden Kunden und pro Bank bis zu 30 Mio. € die vollständige Rückzahlung. Der Sparer muss sich dementsprechend keine Sorgen um sein Geld machen.
Vor dieser freiwilligen Einlagensicherung greift jedoch immer erst die gesetzliche Einlagensicherung. Tritt ein Verlustfall auf, wird also erst so weit wie möglich aus der gesetzlichen Einlagensicherung entschädigt und erst dann greift der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.